Kontokorrentkonto
Kontokorrentkonto ist die Bezeichnung eines Bankkontos in laufender Rechnung nach Handelsgesetzbuch (HGB). Zudem gilt auch, dass ein Girokonto nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) auch gleichzeitig ein Kontokorrentkonto ist. Der Begriff definiert also ein Bankkonto hinsichtlich der Rechnungsstellung. Außerdem dient es teilweise der Abgrenzung von Firmen- und Privatkunden. Für die erste Gruppe nimmt man in der Regel die Bezeichnung „Kontokorrentkonto“, das in den Vorschriften zu Handelsgeschäften niedergelegt ist.
Unter einem Kontokorrent versteht man allgemein eine Geschäftsverbindung zwischen zwei Parteien (Kontokorrentbeziehung), von denen mindestens eine Seite ein Kaufmann ist und bei der die aus der Beziehung beiderseitig entstehenden Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt werden. Gleichzeit erfolgen hier eine Verrechnung dieser beiderseitigen Ansprüche und der Ausgleich des festgestellten Überschusses durch die schuldende Partei. Der Saldo bzw. Rechnungsabschluss einer Kontokorrentbeziehung hat mindestens einmal jährlich erstellt zu werden.
Kontokorrentkonto meint demnach eine Geschäftsverbindung zwischen einem Privat- oder Firmenkunden und einem Kreditinstitut (= Kaufmann). Unter den beiderseitigen Ansprüchen und Leistungen versteht man in diesem Zusammenhang die einzelnen Buchungsposten wie …
… Lastschrifteinzüge
… Gutschriften
… Zinsbuchungen
… Überweisungen
etc.
Bei einer Gutschrift beispielsweise entsteht für den Kunden ein Anspruch gegenüber der Bank, die hingegen zu leisten hat, sofern sie nicht der Verrechnung bestehender Ansprüche der Bank dient (z.B. Überziehung des Kontokorrentkontos).
Der Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten erfolgt üblicherweise in den folgenden Zeitabschnitten:
Firmenkunden -> monatlich
Privatkunden -> quartalsweise
Eingebettet in die Kontokorrentvorschriften sind die Regelungen zum Girovertrag. Dadurch gilt, dass das Girokonto auch immer gleichzeitig ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung, ist.