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Ein Konto für jedermann

Das Basiskonto gibt es schon seit 1995, aber nur auf freiwilliger Basis der Kreditinstitute. Im Jahr 2016 wurde es gesetzlich von der Deutschen Bundesregierung verankert. Wir klären Sie über das sogenannte Jedermannkonto auf. 

Basiskonto

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Das Basiskonto wird auch Jedermannkonto genannt. Damit steht inzwischen jeder natürlichen Person in Deutschland ein eigenes Girokonto zu. Für die Eröffnung müssen Sie als Kontoinhaber geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt, sein. Ihre Herkunft als Antragsteller und Einträge bei der Schufa spielen dagegen keine Rolle. Da es sich um ein Guthabenkonto ohne Dispokreditrahmen handelt, können Sie es nicht überziehen. Das Risiko der Verschuldung mit diesem Konto ist damit in der Regel gebannt.

Mit einem Basiskonto können Sie am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und erhalten dafür auch eine Bankkarte. Sie können Geld überweisen sowie empfangen und nehmen damit aktiv am Zahlungsverkehr teil In Deutschland ist dies inzwischen eigentlich Alltag, aber nicht alle Personen verfügen über ein Konto (siehe unten). Ohne ein funktionierendes Konto können Sie quasi kein Berufs- oder Miet-Verhältnis eingehen. Insgesamt soll mit der Einführung des Basiskontos die Diskriminierung durch ein geringes oder fehlendes Einkommen, den sozialen Status oder einen bestimmten Wohnsitz abgebaut werden.

Sie müssen dafür einen leicht verständlichen Antrag mit Beispielen und Ankreuzfeldern ausfüllen. In diesem Dokument können sie auch angeben, dass Ihr Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll. Ihr Guthaben auf diesem sogenannten P-Konto ist bis zu einem Wert von 1.133,80 Euro (aktueller Pfändungsfreibetrag seit Juli 2017) je Kalendermonat geschützt. Mit dieser Regelung soll Ihnen im Falle der Pfändung ein Leben in Würde ermöglicht werden.

Rechtliche Grundlage

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Bereits im Jahr 1995 hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) freiwillig das Basiskonto eingeführt. Es gab aber keine gesetzliche Grundlage. Erst 2016 hat die deutsche Bundesregierung entschieden, dass wirklich jeder Bürger ein eigenes Konto eröffnen darf. Diese gesetzliche Regelung ist am 19. Juni 2016 in Kraft getreten. Sie gilt auch für Asylsuchende, Obdachlose und Geduldete. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentrale können in Deutschland bis zu drei Millionen Menschen davon profitieren.

Übrigens: Geduldete leben in Deutschland, weil sie zum Beispiel aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen. Das Recht auf ein Basikonto gilt nicht nur in Deutschland. Es soll auch in der gesamten Europäischen Union eingeführt werden, heißt es in der Zahlungskonten-Richtlinie. Diese soll jedes EU-Land bis zum 18. September 2016 in nationales Recht umsetzen. Sie müssen sich als Antragsteller für ein Basiskonto aber legal in der EU aufhalten.

Kreditinstitute dürfen das Jedermannkonto keinem Antragsteller verwehren, außer sie weisen einen triftigen Grund nach. Dieser liegt zum Beispiel vor, wenn ...

  • ... Sie bereits ein Konto besitzen.
  • ... Sie aufgrund von Zahlungsverzug bereits die Kündigung für ein Konto dieses Instituts erhalten haben.
  • ... Sie eine Straftat gegenüber dieser Bank oder Sparkasse verübt haben.
  • ... ein Vertragsverhältnis mit Ihnen für das Kreditinstitut unzumutbar wäre.

Unzumutbar ist eine Kundenbeziehung zum Beispiel, wenn Sie ...

  • ... Leistungen dieser Bank oder Sparkasse missbraucht haben (z.B. durch Geldwäsche, Betrug, usw.).
  • ... wichtige Angaben beim Vertragsabschluss gefälscht haben.
  • ... Kunden oder Mitarbeiter des Instituts grob belästigt haben.
  • ... Ihr Konto über zwölf Monate nicht nutzen.
  • ... die veranschlagten Kontogebühren nicht zahlen.

Rechte und Pflichten

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Sie müssen nicht für eine monatliche Mindesteingangssumme bei Ihrem Jedermannkonto sorgen. Kreditinstitute dürfen für das Konto nur angemessene Gebühren erheben, eine genaue Höhe wurde gesetzlich aber nicht festgelegt. Einige Institute nehmen Gebühren von bis zu 15 Euro monatlich. Die Santander Consumer Bank verlangt zum Beispiel 9,50 Euro pro Monat. Andere, vor allem Direktbanken, bieten das Konto kostenlos an. Bei Comdirekt, der Consorsbank und bei ING-DiBa zahlen Sie keine Gebühren. Auch die Basisleistungen wie zum Beispiel das Online-Banking sind kostenlos (Stand: 08/2016).

Kündigen können Ihnen Kreditinstitute nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Sie können Ihr Konto dagegen schneller und einfacher wechseln als zuvor: Ihre neue Bank oder Sparkasse muss zum Beispiel die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Eröffnen Sie ein Konto in einem anderen Land, muss das alte das neue Institut über sämtliche Kontobewegungen informieren. Über all diese Kosten und Leistungen müssen Sie vor der Eröffnung aufgeklärt werden. Ändern sich die Gebühren im Laufe der Zeit, müssen Sie auch darüber informiert werden.

Geraten Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse in Streit, können Sie diesen auch außergerichtlich beilegen, denn gerichtliche Verfahren können lang dauern und wiederum viel Geld kosten. Eine Lösung wird deshalb meist weit hinausgezögert.

Bildquellen:

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Überweisung: © Roosen Photography | bundesbank.de

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