Sparkonto

Das Sparkonto dient der Verbuchung von Spareinlagen, welche nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind. Sie werden bei Kreditinstituten (Banken, Sparkassen, Bausparkassen) hinterlegt und dienen der Geldanlage.

Spareinlagen – Rechtliche Grundlage

paragraph-kreditkarteRechtlich spricht man viel mehr von Einlagen als von Konten. Dem Kreditwesengesetz (KWG) nach sind Spareinlagen

„[…] 1. unbefristete Gelder, die

  1. durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuchs, als Spareinlagen gekennzeichnet sind,
  2. nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind,
  3. nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen werden, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern handelt es sich um Sicherheiten gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und
  4. eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen;

2. Einlagen, deren Sparbedingungen dem Kunden das Recht einräumen, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zu einem bestimmten Betrag, der je Sparkonto und Kalendermonat 2 000 Euro nicht überschreiten darf, ohne Kündigung zu verfügen;

3. Geldbeträge, die auf Grund von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden.“

Unserem Verständnis nach gehören zum Sparkonto alle Typen von Konten, auf denen Gelder zum Zwecke der Geldanlage hinterlegt werden. Darunter zählen:

  • Sparbücher
  • Tagesgeld
  • Bauspareinlagen
  • Festgeld

und einige mehr.

An diesen Beispielen ist erkennbar, dass es verschiedene Varianten eines Sparkontos gibt.

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Das Sparbuch

Beim klassischen Sparbuch beispielsweise bekommen Anleger üblicherweise ein Buch ausgehändigt, welches den aktuellen Sparbetrag sowie die Zinsgutschriften, Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen zeigt. Es kann bei der kontoführenden Bank jederzeit aktualisiert werden. Die entsprechenden Buchungsvorgänge werden dann ins Buch gedruckt, sodass der Sparer immer auf dem aktuellsten Stand ist. Möchten Sie über Geld verfügen, müssen Sie das Buch im Normalfall zur Bank bringen. Bis zu einem Betrag von 2.000 Euro ist eine solche Verfügung ohne vorherige Kündigung jederzeit möglich.

Während Banken vom Sparbuch sprechen, wird bei Sparkassen dieses als Sparkassenbuch bezeichnet.

Das Tagesgeld

Beim Tagesgeld wird dem Sparer ein Tagesgeldkonto angelegt. Sie können den aktuellen Kontostand online (Online-Banking) einsehen, vor Ort oder telefonisch (Telefon-Banking) erfragen oder Sie erhalten bei Kontoeröffnung eine Bankkarte ausgehändigt, mit welcher Sie sich jederzeit Kontoauszüge ziehen können. Vereinzelt sind mit dieser Karte sogar Verfügungen an Geldautomaten möglich. Das Bezahlen mit einer Tagesgeldkarte hingegen ist ausgeschlossen.

Beispiele (Stand: 16.08.2016):

  • Postbank SparCard direkt – Sparkonto mit Visa PLUS Card
  • Deutsche Bank SparCard
  • norisbank Sparcard
    usw.

Ein Tagesgeldkonto wird ausschließlich im Guthaben geführt und darf nicht überzogen werden. Die hier liegenden Beträge sind täglich in beliebiger Höhe verfügbar.

Basis ist stets ein Sparkonto

Ganz gleich, um welche Form der Spareinlage es sich handelt: Jeder liegt ein Sparkonto zugrunde. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Kontokorrentkonto (Girokonto), da es sich beim Sparkonto nicht um ein sogenanntes Sichtkonto (rechtlich: Zahlungskonto) zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs handelt. Es dient – wie bereits zu Beginn erwähnt – primär der verzinslichen Geldanlage.

Bildquellen:

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Sparschwein © Gena96 | Dreamstime.com

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