Bankkonto

Ohne ein Bankkonto geht es heute kaum noch. Die Funktionen von Bankkonten sind vielseitig. Welche Arten von Bankkonten es gibt und wofür eigentlich Voraussetzungen zur Eröffnung eines Bankkontos bestimmt sind, erklären wir Ihnen leicht verständlich. 

Bankkonto – Flexibel durch den Alltag

Auf einem Bankkonto können Sie Ihr Geld einzahlen. Die Bank oder Sparkasse verwaltet das eingezahlte Kapital. Unter diesen Begriff des Bankkontos fallen erst einmal alle möglichen Kontoarten. Meist ist jedoch das Girokonto gemeint. Darüber kann barer und bargeldloser Zahlungsverkehr abgewickelt werden. Daneben können Sie über andere Konten wie Tagesgeld-, Devisenkonten ausschließlich bestimmte Geschäfte abwickeln. In der Regel erhalten Sie zum Quartals- oder Jahresende einen Rechnungsabschluss, in dem fällige Zinsen und Gebühren verrechnet werden. Man kann bei der Verfügungsbefugnis für ein Bankkonto zwischen Einzelkonto und Gemeinschaftskonto unterschieden.

Funktionen eines Bankkontos

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  • Pflicht für gesamte bargeldlose Transaktionen:
    • Überweisungen
    • Einzugsermächtigungen
    • Gehaltseingang
    • Daueraufträge
    • usw.
  • meist inkl. girocard (ehemals EC-Karte) und teilweise mit Kreditkarte
  • Abheben von Bargeld
  • Zugriff durch Online- und/oder Mobile-Banking
  • jederzeit Online-Shopping möglich
  • Verfügbarkeit von Geld auch über eigenes Guthaben hinaus durch Dispokredit
  • sichere Geldaufbewahrung
  • Girokonten sind jederzeit kündbar
  • staatlich garantierte Einlagensicherung von bis 100.000 Euro
  • teilweise kostenlose Kontoführung
  • vereinzelt Guthabenzinsen

Im Folgenden wird aber auf die Unterscheidung zwischen einem Bankkonto mit und ohne Schufa-Abfrage eingegangen:

Arten von Bankkonten

Bankkonto mit Schufaabfrage

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Kann ein Bankkonto überzogen werden, fragt die zuständige Bank oder Sparkasse in Deutschland immer bei der Schufa oder anderen Verzeichnissen nach Einträgen. Denn das Kreditinstitut muss sichergehen, dass Sie als potenzieller Kunde genug Bonität mitbringen. Liegen bei der Schufa negative Einträge wie nicht bezahlte Rechnungen vor, wird Ihnen die Bank in der Regel kein Girokonto gewähren. Denn mit der Eröffnung eines Girokontos erhalten Sie meist auch die Möglichkeit für einen Dispokredit.

Bankkonto ohne Schufa-Abfrage

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Ein Konto ohne Schufa ist in Deutschland immer ein Guthabenkonto. Damit ist gemeint, dass für die Eröffnung des Kontos keine Abfrage bei der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) nötig ist. Diese Auskunftei besitzt kreditrelevante Informationen zu 66,3 Millionen Personen und 4,3 Millionen Unternehmen.

Sie können Ihr Bankkonto ohne Schufa nicht überziehen und entgehen damit einer drohenden Verschuldung – siehe auch Basiskonto. Sie können damit zum Beispiel trotz eines Eintrages bei der Schufa am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Denn diese Transaktionen gehören heutzutage zum Standard im Alltag in Deutschland.

Mit einem Bankkonto ohne Schufa können Sie zum Beispiel:

-    Einnahmen wie Gehalt verbuchen
-    Geld überweisen
-    Geld ein- und auszahlen
-    usw.

Kreditinstitute bieten ein Bankkonto ohne Schufa-Abfrage teilweise auch in Verbindung mit schufafreien Kreditkarten an. Ein Beispiel dafür ist das Onlinekonto. Dabei basiert die Kreditkarte auf Guthaben, sodass Sie sich auch nicht verschulden können. Denn vorher müssen Sie Geld auf die Kreditkarte laden.

Basiskonto

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Wie der Name Jedermannkonto oder Basiskonto bereits sagt, hat inzwischen jede natürliche Person in Deutschland das Recht auf ein eigenes Girokonto, um bargeldlose Zahlungen zu tätigen. Die Nationalität und mögliche negative Schufa-Einträge haben darauf zum Beispiel keinen Einfluss mehr. Dieses Konto funktioniert auf Guthabenbasis, damit der Inhaber darüber in der Regel keine Schulden anhäufen kann – ein Überziehungsrahmen fehlt also. Konteninhaber können über das Basiskonto am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, zum Beispiel in Form von Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften. Banken und Sparkassen vergeben die Basiskonten eigenverantwortlich an Sie als Kunden.

Hintergründe

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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich 1995 freiwillig zu der Einführung des Jedermannkontos verpflichtet. Schon damals hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Demnach sollte jeder ein Girokonto bei einem Kreditinstitut eröffnen dürfen, um am unbaren Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.

Die deutsche Bundesregierung hat inzwischen entschieden, dass rechtlich verpflichtend wirklich jeder Bürger das Recht auf ein eigenes Konto. Dieses Gesetz gilt seit Juni 2016 und gilt auch für Asylsuchende, Wohnungslose und Menschen, die mit Duldung in Deutschland leben. Damit hält sich die Regierung an eine EU-Richtlinie, die bis zum 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. So soll auch Menschen ohne festen Wohnsitz, zum Beispiel Obdachlose, oder ohne Personalausweis ein Basiskonto ermöglicht werden.

Gründe für die Einführung des Basiskontos gab es mehrere: Zum einen gehört ein Girokonto heute zum Standard in Deutschland. Ohne diese Grundlage ist fast kein Mietverhältnis, Beruf und andere Vertragsabschlüsse möglich. Außerdem hatten viele Menschen große Probleme bei der Eröffnung eines Kontos, wenn Sie in finanzielle Not geraten sind.

Bedingungen

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Banken dürfen Interessenten nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Dies steht ihnen nur unter den folgenden Bedingungen zu:

-    wenn Sie bereits ein Konto haben
-    wenn die Kontoverbindung mit Ihnen für das Kreditinstitut unzumutbar wäre

Unzumutbar ist die Kundenbeziehung dann, wenn Sie

-    bereits Leistungen des Instituts missbraucht haben, zum Beispiel durch Geldwäsche, Betrug, usw.
-    falsche Angaben beim Vertragsabschluss gemacht haben
-    Kunden oder Mitarbeiter grob belästigen
-    das Konto ein Jahr lang nicht nutzen
-    keine Gebühren für das Konto zahlen
-    oder andere Bedingungen ignorieren

Die Institute dürfen von Ihnen keine monatliche Mindesteingangssumme bei einem Jedermannkonto fordern und nur angemessene Gebühren für die Eröffnung des Kontos verlangen. Die Kündigungsmöglichkeiten der Kreditinstitute sind zudem deutlich eingeschränkt.

Sie müssen natürlich über die Leistungen und Kosten transparent informiert werden. Zudem müssen Sie für die Eröffnung des Kontos geschäftsfähig (also mindestens 18 Jahre alt) sein. Das Recht auf ein Basiskonto gilt nicht nur in Deutschland, sondern soll in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführt werden.

Bildquellen:

Sparschwein: © Gena96 | Dreamstime.com
Schufa: Schufa Holding AG
Geld abheben: © Sanja Grujic | Dreamstime.com

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