Giralgeld

Der Begriff „Giralgeld“ ist ein Synonym für Buchgeld und stellt eine mögliche Form des Geldes dar. Damit gehört es auch in die Riege der Zahlungsmittel - speziell im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Giralgeld ist anders als Bargeld kein gesetzliches Zahlungsmittel einer Volkswirtschaft und unterliegt daher auch keiner allgemeinen Annahmepflicht, da man dazu Inhaber eines entsprechenden Bankkontos sein muss. Sobald man allerdings selbst eines eröffnet, erklärt man sich zur Annahme bereit. Buchgeld liegt in Form von jederzeit verfügbarem Guthaben (täglich fällig) für Zahlungszwecke auf Bankkonten vor. Hierzu zählen Sichteinlagen, die aus Einzahlungen oder auch Kreditgewährungen herrühren. Folglich werden Spar- und Termineinlagen nicht dazu gezählt, weil diese üblicherweise nicht sofort und ohne Kündigungsfristen liquidierbar sind.
Die Entstehung von Giralgeld basiert auf zwei Varianten:

-> Einzahlungen von Bargeld (Banknoten und Münzen)
-> Kreditgewährungen (Bereitstellung einer Kreditlinie auf dem Bankkonto)

Über Giralgeld kann unter Anderem mit den folgenden Zahlungsformen verfügt werden:

1. Halbbare Zahlungsformen – Zahlschein – Barscheck
2. Bargeldlose Zahlungsformen – Überweisung – Lastschrift – Verrechnungsscheck

Des Weiteren kann auch schlicht Bargeld durch den Kontoinhaber selbst oder eines Bevollmächtigten abgehoben werden. Dies geschieht entweder durch Einsatz der Bankkarte und der dazugehörigen PIN (Persönliche Identifikationsnummer) am Geldautomaten oder direkt am Kassenschalter. Die Vorteile von Giralgeld gegenüber Bargeld sind beispielsweise:


  • geringeres Verlust- und Diebstahlrisiko

  • Minderung der Bargeldhaltung

  • Verzinsung möglich -> Kapitalzuwachs

  • umfangreiche Verfügungsmöglichkeiten


uvm.

 
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