MFI

MFI ist die Abkürzung für Monetäres Finanzinstitut (engl.: Monetary Financial Institution) und gilt als Sammelbegriff für sämtliche Zentralbanken, gebietsansässige Kreditinstitute laut Gemeinschaftsrecht und sonstige gebietsansässige Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb auf bestimmte im Folgenden aufgeführte Punkte ausgerichtet ist.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1) Hereinnahme von Einlagen und ähnlichen Anlagen von sogenannten Nicht-MFIs
2) Ausgabe von Krediten auf eigene Rechnung an Nicht-MFIs
3) Investitionen in Wertpapiere auf eigene Rechnung für Nicht-MFIs

Zu den Nicht-MFIs zählen dabei beispielsweise die privaten Haushalte, Unternehmen oder auch die öffentliche Hand.

Die Einlagen aus Punkt 1) müssen dabei gemäß den Anforderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Geldmenge (M3) gehören, d.h. sie umfassen die folgenden Formen:

•    Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Monetären Finanzinstitute (MFIs))
•    täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen) der im Währungsgebiet ansässigen Nicht-Banken
•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu 2 Jahren
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu 3 Monaten
•    Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu 2 Jahren

Die rechtliche Grundlage für die Monetären Finanzinstitute ist die Richtlinie 2423/2001 der EZB. Demnach dienen die MFIs der Europäischen Zentralbank vor Allem der Sammlung von Informationen und Erreichung der folgenden Zielstellungen:

•    Erleichterung …
… der Überwachung und
… Erstellung
einer einheitlichen und umfassenden Bilanz des Geld-Sektors des Euro-Währungsgebietes

•    Sicherstellung einer …
… einheitlichen und
… vollständigen
statistischen Berichtspflicht

•    Bereitstellung einer …
… umfassenden und
… vollständigen
Liste aller MFIs zur Einhaltung der Mindestreservepflicht

•    Erstellung einer Liste aller möglichen Geschäftspartner, die für die Tätigkeiten des Eurosystems qualifiziert sind

 
  • WhatsApp