Kreditzins

Als Kreditzins bezeichnet man den in Prozent ausgedrückten Preis für geliehenes Geld oder sonstige vertretbare Sachen im Rahmen eines Kreditvertrages. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beispielsweise ist der Darlehensnehmer verpflichtet, einen geschuldeten Zins nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuerstatten ist, bei der Rückerstattung zu zahlen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Allgemeinen unterscheidet man die folgenden beiden Kreditzins-Typen:

A) nominaler Kreditzins (Nominalzinssatz)
Hier handelt es sich um den reinen Zinssatz, der wiederum das Entgelt für das geliehene Geld darstellt. Er kann sowohl fest als auch variabel sein. Im Falle des festen Kredtzins‘ vereinbaren der Kreditgeber und -nehmer eine Zinsbindungsfrist, über die der Zinssatz garantiert ist. Beim variablen Kreditzins wird der Zinssatz in regelmäßigen Abständen an einen Referenzzinssatz (z.b. Euribor) angepasst. Des Weiteren ist der nominale Kreditzins abhängig von Kriterien wie:

•    Kreditlaufzeit
•    Bonität des Antragstellers
•    gestellte Sicherheiten
•    momentanes und zu erwartendes Zinsniveau

B) effektiver Kreditzins (Effektivzinssatz)
Das ist die in einem Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags anzugebende Gesamtbelastung pro Jahr, d.h. dieser Kreditzins umfasst neben dem nominalen Zins auch weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Darlehen (z.B. Bearbeitungsgebühr etc.).

Nach den Vorschriften des BGB sind der nominale sowie der effektive Kreditzins besonders im Verbraucherdarlehensvertrag anzugeben. Sollte der Zinssatz variabel gestaltet sein, ist zumindest der anfängliche effektive Jahreszins anzugeben.

Der Kreditzins in effektiver Form ist besonders für Kreditvergleiche von Bedeutung, denn er gibt die realen Kosten eines Darlehens bei gleichen Bedingungen wieder.

 
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