Kreditwürdigkeit

Mit der Kreditwürdigkeit (teilweise auch Bonität bezeichnet) meint man die vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen im Rahmen eines Darlehensvertrages. Sie ist eine der Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten und muss daher bei Kreditantragstellung vom Kreditgeber ausgiebig geprüft werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Unterschieden wird dabei zwischen der persönlichen und der materiellen (wirtschaftlichen) Kreditwürdigkeit.

1. Persönliche Kreditwürdigkeit (Zahlungswilligkeit)
Ein Kreditnehmer ist persönlich kreditwürdig, wenn er gewillt ist, den Kreditverpflichtungen nachzukommen und auf Grund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation sowie seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient.

Geprüft werden kann die persönliche Kreditwürdigkeit lediglich aus den Erfahrungen des Kreditgebers mit dem Antragsteller, bisheriger Kontobeziehungen sowie die Zahlungsmoral bei zurückliegenden Darlehen. Kriterien für die Prüfung können sein:

•    Familienstand
•    Kinder
•    berufliche Stellung
•    Dauer Arbeitsverhältnis
u.s.w.

Wichtige Unterlagen für die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung sind unter Anderem:

•    Selbstauskunft
•    Kontounterlagen
•    Schufa-Auskunft
•    Arbeitsverträge
•    Bankauskünfte anderer Institute
u.s.w.

2. Materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit)
Ein Kreditnehmer ist wirtschaftlich rückzahlungsfähig, wenn die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden wirtschaftlichen Verhältnisse Zins- und Rückzahlungsleistungen als gesichert erscheinen lassen.

Geprüft werden kann die materielle Kreditwürdigkeit durch Einsichtnahme in das Vermögen sowie der Einnahmen- und Ausgaben des Antragstellers. Je nach Interessent sind auch unterschiedliche Unterlagen erforderlich:

a) natürliche Personen
•    Gehaltsnachweise
•    Haushaltsrechnung inkl. Einnahmen- und Ausgabenrechnung
•    Kontounterlagen
•    Nachweise von Guthaben und Vermögensanlagen
u.s.w.

b) juristische Personen
•    betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA)
•    Gewinn- und Verlustrechnung
•    Bilanzen
•    Einkommensteuerbescheide
•    Einnahmen-/ Überschussrechnung
u.s.w.

 
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