Kreditrahmen

Der Kreditrahmen definiert sich als den Höchstbetrag, den ein Kreditnehmer vom Kreditgeber zusätzlich zu seinem Guthaben noch zur Verfügung gestellt bekommt. Er wird auch Kreditlinie, Kreditlimit oder Kreditgrenze genannt und kann sowohl als geduldetet als auch als vertraglich vereinbarter Kreditrahmen bereit gestellt werden. In beiden Fällen haben die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ihre Gültigkeit.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einem vereinbarten Kreditrahmen setzt der Kreditgeber einen Betrag fest, den der Kreditnehmer auf seinem Konto zusätzlich zur Verfügung hat, d.h. er bekommt das Recht, sein laufendes Girokonto bis zu einer vereinbarten Höhe zu überziehen. Bis zu welcher Höhe der Kreditrahmen bereit gestellt wird, entscheidet sich nach den finanziellen Verhältnissen (speziell das Einkommen) des Antragstellers. Die Vertragsbedingungen sowie etwaige Änderungen sind dem Kreditnehmer schriftlich zu bestätigen. Das kann auch in Form eines Ausdrucks auf dem Kontoauszug erfolgen.

Einen besonderen vereinbarten Kreditrahmen stellt das Kreditkartenlimit dar, denn es ermächtigt nicht zur Überziehung eines laufenden Kontos sondern zur Ausnutzung einer Kreditlinie auf einer Karte. Charakteristisch hierfür ist, dass für den Kreditrahmen keine Zinsen anfallen, sofern der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit beglichen wird.

Das Kreditkartenlimit beträgt heutzutage gewöhnlich zwischen 500 und 15.000 Euro. Bei Beantragung einer Kreditkarte erhält man meist ein recht geringes Limit, das man im Laufe einer erfolgreichen Vertragsbeziehung nach und nach erhöhen kann. Bei bestimmten Kreditkarten von American Express gibt es überhaupt kein Kreditkartenlimit.

Sollten zwischen dem Kreditnehmer und -geber keine Vereinbarungen getroffen wurden sein und überzieht ersterer dennoch sein Girokonto, handelt es sich um einen geduldeten Kreditrahmen. Sollte dieser länger als drei Monate anhalten, ist der Schuldner über Folgendes schriftlich (z.B. per Ausdruck auf dem Kontoauszug) zu informieren:

•    Jahreszins
•    Kosten der Kreditlinie
•    die diesbezüglichen Änderungen

 
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