Konsumentenkredit

Der Konsumentenkredit ist eher als Ratenkredit bekannt (auch Privatdarlehen, Anschaffungskredit oder Allzweckdarlehen) und zählt zu den standardisierten Privatkrediten. Es ist ein Darlehen an die privaten Haushalte (spezielle Lohn- und Gehaltsempfänger) und Kleingewerbetreibende im Rahmen des Verbraucherkreditgeschäfts der Institute.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Rechtsgrundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Vorschriften zu Verbraucherdarlehensverträgen. Demnach ist der Kreditvertrag schriftlich abzuschließen und muss die folgenden Fakten beinhalten:

- Nettodarlehensbetrag
- Gesamtbetrag aller vom Darlehensnehmer zu entrichtenden Teilzahlungen
- Art und Weise der Rückzahlung des Darlehens
- Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Darlehens (z.B. Bearbeitungsgebühren etc.)
- (anfänglichen) effektiven Jahreszins
- Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung (falls inbegriffen)
- zu bestellende Sicherheiten

Dieses Darlehen wird über eine mittel- oder langfristige Laufzeit in einer Summe an den Kreditnehmer ausgezahlt und durch gleich bleibende monatliche Teilbeträge (Raten) entsprechend einem festgelegten Tilgungsplanes zurückgezahlt. Da die Kredite normiert sind, können sie rationell bearbeitet und vor Allem kostengünstig angeboten werden. Demnach werden …

… institutseinheitliche Darlehensbeträge, Laufzeiten und Konditionen festgelegt und
… die Verträge auf speziellen schematisierten Vordrucken erfasst und bearbeitet


Die Bank kann hierbei den Konsumentenkredit entsprechend den Kundenwünschen bezüglich des Betrages und der Laufzeit anpassen und natürlich auch entsprechend der Bonität des Kreditnehmers die Konditionen vergeben. Auf Grund der Standardisierung ist es Kreditinstituten deshalb auch möglich, die Konsumentenkredite online (im Internet) anzubieten. Hier kann der Kunde teilweise bereits vor der eigentlichen Beantragung selbst einen Tilgungsplan nach seinen Wünschen erstellen lassen und eine Anfrage über eine eventuelle Genehmigung oder Ablehnung starten.

Abgewickelt wird der Konsumentenkredit wie folgt:

1. Kreditgespräch bzw. bei Online-Antrag Informationseinholung
2. Kreditantrag (inkl. Gehaltsnachweise etc.) durch Kunden
3. Kreditprüfung durch Bank (Kreditfähigkeit, -würdigkeit, Sicherheiten)
4. Abschluss Kreditvertrag (z.B. durch Zusage der Bank)
5. Bereitstellung des Kredites (z.B. auf Konto des Kunden)
6. Kreditüberwachung (fristgemäße Rückzahlung etc.)
7. falls vorhanden: Freigabe der Sicherheiten

Verwendet wird der Ratenkredit zur Finanzierung von langlebigen Gebrauchsgütern wie Auto, Wohnungseinrichtungen etc. und für sonstige Ausgaben wie Reisen oder Studium etc. Er dient also vor Allem der schnellen Überbrückung finanzieller Engpässe der Verbraucher.

Die Kosten des Konsumentenkredites beschränken sich üblicherweise auf die folgenden:

1. Bearbeitungsgebühr
= einmaliges Entgelt für die Bearbeitung
-> kann auch wegfallen
-> in Prozent des Darlehensbetrages angegeben

2. Zinsen
-> in Prozent angegeben und auf zwei Arten möglich:

a) fester Monatssatz vom ursprünglichen Kreditbetrag im Voraus auf gesamte Laufzeit berechnet (in der Praxis üblich)

b) fester Jahressatz auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag

Gekündigt werden kann der Konsumentenkredit frühestens 6 Monate nach Auszahlung des Kreditbetrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Zu Beginn steht ihm außerdem ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu.

 
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