Amtlicher Markt

Der amtliche Markt ist ein ehemaliges Marktsegment der deutschen Wertpapierbörse und wurde am 1. November 2007 in den regulierten Markt überführt, d. h. die Teilsegmente amtlicher und geregelter Markt wurden in einem Markt, dem regulierten Markt, vereint.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Alle Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden, müssen laut § 7 Börsengesetz (BörsG) eine Zulassung (zum regulierten Markt) haben. Die Zulassungsvoraussetzung im regulierten Markt wurden vom amtlichen Markt übernommen, d.h. die des geregelten Marktes entfallen. Alle Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum amtlichen oder geregelten Markt zugelassen worden, gelten ab diesem Zeitpunkt als zum regulierten Markt zugelassen.

Zu den Zulassungsvoraussetzungen zum regulierten Markt gehören unter Anderem:


  1. Mindestalter des Unternehmens = 3 Jahre

  2. Voraussichtlicher Kurswert bei Aktien oder, falls Schätzung nicht möglich, Eigenkapital des Unternehmens min. 1,25 Mio. €

  3. Streubesitzanteil = min. 25 %

  4. Zulassungsprospekt (umfangreiche Unternehmens- und Emissionsbeschreibung)


Um eine Zulassung zu erhalten, muss ein Unternehmen neben der Erfüllung der Voraussetzungen auch ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Das Verfahren ist ein öffentlich-rechtliches auf Antrag des Emittenten. Unter Begleitung durch mindestens ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, außer der Emittent gehört selbst zu diesen Unternehmen, muss der Emittent bei der Geschäftsleitung der Börse einen Antrag einreichen. Ist ein Emittent zum regulierten Markt zugelassen, kann er zwischen zwei Teilmärkten der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) wählen: General Standard und Prime Standard.

Grundsätzlich werden alle zugelassenen Papiere im General Standard geführt. Der Emittent kann aber auch den Prime Standard wählen, bei dem er allerdings über die gesetzlichen Nachfolgepflichten hinaus noch weitere hat. Grundlegende Pflichten sind aber die Ad-hoc-Publizität, d. h. die Pflicht zur Veröffentlichung kursrelevanter Unternehmensinformationen, und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und mindestens eines Zwischenberichtes über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. Wählt man den Prime Standard, müssen unter Anderem noch jährliche Konferenzen für Wertpapieranalysten durchgeführt oder auch Quartalsberichte in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht werden.

 
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