Abgeld

Das Abgeld ist eine andere Bezeichnung für Abschlag und findet in vielen verschiedenen Bereichen Anwendung. Wenn man aber von Abgeld spricht, so bezieht man sich vor allem auf das Finanzwesen, speziell den Bereich der Wertpapiere.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Werden Wertpapiere emittiert (ausgegeben), können diese mit einem Abgeld ausgestattet sein, d.h. der Anleger zahlt bei Erwerb einer solchen Urkunde den Nennwert abzüglich eines Prozentsatzes (unter pari = unter 100 %), erhält aber bei Fälligkeit sein Kapital plus das Abgeld (zu pari = zu 100 %) zurück. Das Abgeld stellt hier also den Ertrag (Zinsen) dar. Beim Handel mit Optionsscheinen drückt die Bank bzw. der Emittent (Ausgeber) damit den Wert aus (in der Regel auch in %), um den der zu Grunde liegende Basiswert (z.B. Aktie) beim Bezug über einen Optionsschein billiger ist, als beim Direkterwerb über die Börse. Das Gleiche gilt beim Erwerb von Futures.

 
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