Wertpapier

Ein Wertpapier ist grundsätzlich eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht (z.B. Beteiligung an einer Gesellschaft) verbrieft, welches nur dann geltend gemacht werden kann, wenn man im Beitz dieser Urkunde ist. Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Wertpapiere „(…)auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, (…)“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zu diesen Gattungen übertragbarer Wertpapiere gemäß WpHG gehören insbesondere:

•    Aktien
•    Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind
•    Zertifikate, die Aktien oder Schuldtitel (z.B. Genussscheine) vertreten
•    Genussscheine
•    Inhaberschuldverschreibungen
•    Orderschuldverschreibungen
•    Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von o.g. Wertpapieren berechtigen oder zu einer Barzahlung führen
•    Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden

Allerdings ist für Wertpapiere charakteristisch, dass das Recht lediglich durch Vorlage der Urkunde geltend gemacht werden kann, sodass man die Definition des WpHG weiterfassen kann und auch andere Papiere als Wertpapier gelten.

Beispiele:
•    Scheck
•    (Grund)Schuldbrief
•    Konnossement
•    Sparkassenbuch
•    Sparbrief
•    Hypothekenbrief
u.s.w.

Oftmals hört man in Zusammenhang mit Wertpapieren den Begriff „Effekten“. Darunter versteht man im Speziellen börsenfähige Wertpapiere, die auf Grund ihrer Vertretbarkeit (Fungibilität) an entsprechenden Wertpapierbörsen (geregelten Märkten) …

… schnell und zuverlässig bewertet und
… schnell ge- und verkauft werden können.

Bei Effekten ist es heutzutage eher unüblich, körperliche Urkunden auszustellen. Sie werden eher mit der Wertpapierkennnummer (WIKN) oder der International Securities Identification Number (ISIN) vermerkt. Früher aber bestand ein Wertpapier effektiv aus den folgenden Teilen:

1. Mantel
Hierbei handelt es sich um die Urkunde selbst. In ihr wird das Gläubiger- oder Teilhaberrecht verbrieft.

2. Bogen
Dies ist ein in mehrere gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die darin enthaltenen Abschnitte werden Coupon genannt. Durch die Abgabe eines Coupons bei einer Zahlstelle können bestimmte Rechte aus dem Wertpapier geltend gemacht werden. Dies trifft hauptsächlich auf Gewinnausschüttungen, Zinszahlungen, Wandlungen oder auf den Bezug neuer Aktien zu.

3. Erneuerungsschein (Talon)
Erfolgt die Abgabe des Erneuerungsscheines bei einer Zahlstelle, erhält der Inhaber einen neuen Bogen. In der Regel ist der Erneuerungsschein aber als besonderer Abschnitt im Bogen enthalten. Die Abgabe des Erneuerungsscheines erfolgt, wenn die Coupons des Bogens verbraucht sind.

 
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