Vinkulierung

Der Begriff „Vinkulierung“ bzw. „vinkulieren“ stammt von dem lateinischen Wort „vinculare“ und bedeutet soviel wie „binden“. Die Bezeichnung findet speziell im Wertpapierwesen ihre Anwendung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Spricht man von Vinkulierung, meint man damit die Abhängigkeit von der Zustimmung des Emittenten zur Weitergabe von Wertapieren, d.h. bevor man diese an Dritte übertragen kann, muss beim ausgebenden Unternehmen eine Genehmigung dafür einholen.

Im Wertpapierwesen gibt es beispielsweise sogenannte „vinkulierte Namensaktien“. Sie sind auf den Namen eines Inhabers ausgestellt und bei der jeweiligen Aktiengesellschaft (AG) registriert. Für die Übertragung an Dritte bedarf es der Zustimmung des Emittenten. Dadurch ist gewährleistet, dass die AG stets genau weiß, wer welche Aktien besitzt bzw. welche Personen am Unternehmen beteiligt sind.

 
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