Verlustmeldung

Unter einer Verlustmeldung versteht man grundsätzlich eine mündliche, schriftliche oder elektronische Anzeige über den Verlust einer Sache. Üblicherweise ist hierfür ein Beweisdokument zu erstellen, auf dem der Tatbestand erläutert werden muss.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Verlustmeldungen findet man in zahlreichen Sektoren des alltäglichen Lebens (z.B. Verlustmeldung bei Abhandenkommen des Ausweisdokumentes etc.). Auch im Finanzwesen sind entsprechende Anzeigen zu machen, wenn ein dafür verantwortlicher Tatbestand vorliegt.

Im Kreditwesengesetz (KWG) beispielsweise ist vorgeschrieben, dass ein Kreditinstitut der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich eine Verlustmeldung zukommen lassen muss, wenn es einen Verlust in Höhe von 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals verzeichnet.

Auch beim Verlust von Karten und elektronischen Berechtigungen haben Verlustmeldungen statt zu finden. Hierfür hat Bundesministerium des Inneren eine Notruf-Nummer (Tel.: 116 116) einrichten lassen, an der bereits zahlreiche Unternehmen angeschlossen sind und über die die Betroffenen die Medien zentral sperren lassen können. Eine Verlustmeldung an das zuständige Institut hat aber dennoch zu erfolgen.

Wichtige Daten, die auf einer Verlustmeldung unter Anderem erfasst werden, sind:
- Name und Anschrift des Betroffenen/ des Unternehmens
- Datum und evtl. Uhrzeit des Ereignisses
- Ort des Ereignisses
- Tathergang/ Ursache
- eventuelle Zeugen
- Unterschriften
etc.

 
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