Valutierung

Als Valutierung bezeichnet man die Wertstellung von Zahlungen (Buchungen), d.h. das Festlegen des Wertstellungstages (Valuta oder Valutatag) einer Zahlung, an dem diese letztlich auch wirksam wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach können die folgenden Begriffe synonym verwendet werden:

- Wertstellung
- Valuta (Valuten)
- Valutierung
- Valutatag/ -datum

Die Valutierung ist dabei vor Allem bei der Zinsberechnung von enormer Bedeutung, da dieses Datum angibt, wann eine Verzinsung beginnt, zu laufen, oder eben endet. Damit einem Kunden keine Zinsnachteile entstehen, schreibt beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass Gutschriften auf Bankkonten mit der Valutierung des Geldeinganges beim Kreditinstitut zu erfolgen haben.

Wichtig ist die Valutierung daher rauch hinsichtlich der Verfügung gebuchter Beträge. Verfügt man über einen Betrag, der buchungstechnisch bereits auf dem Konto zu sehen ist, allerdings eine Wertstellung in der Zukunft besitzt, ist dies Verfügung nicht zinsfrei. Beispielsweise kann es passieren, dass man wertstellungsmäßig das Konto überzieht und Zinsen zu zahlen hat. Daher ist für eine wirksame Verfügung über Beträge die Valutierung ausschlaggebend.

Im Kreditwesen spricht man von einer Valutierung, wenn ein beantragtes Darlehen zur Auszahlung kommt. Es wird damit wirksam und der Kreditnehmer kann darüber verfügen.

Valutierungen, die innerhalb von zwei Geschäftstagen statt finden, sind Kassageschäfte, was den überwiegende Teil des alltäglichen Finanzwesens betrifft. Alle Valutierungen, die diese Zeitspanne übertreten, sind Termingeschäfte.

 
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