Unternehmenskredit

Die Unternehmenskredite, oder auch Firmenkredite, sind Darlehen von Finanzinstituten an institutionelle Einrichtungen und Geschäftskunden (in der Regel Vollkaufmann) für deren gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit. Seitens der Kreditnehmer sind sie Teil der Außenfinanzierung und stellen die Fremdfinanzierung dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtlichen Grundlagen für Firmenkredite sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie andere gesetzliche Regelungen, die beispielsweise in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingebettet sind oder im Kreditwesengesetz (KWG) festgehalten worden.

Grundsätzlich unterscheidet man Unternehmenskredite nach ihrer Fristigkeit:

1. Kurzfristige
- Kontokorrentkredit (z.B. Betriebsmittel-, Saison-, Zwischenkredit etc.)
- Diskontkredit
- Akzeptkredit
- Rembourskredit
- Avalkredit

2. Langfristige
- Investitionskredit

Speziell größere Investitionen wie etwa eine neue Maschine können Unternehmen kaum aus eigenen Mitteln finanzieren. In solchen Fällen werden die Unternehmenskredite in jedem Falle benötigt.

Für die Kreditgewährung an sich sind intensive Unternehmensanalysen und –bewertungen von Nöten. Sowohl interne als auch externe Ratings sind dabei sehr hilfreich, denn auch bei Unternehmenskrediten muss die Kreditwürdigkeit (Bonität) und Kreditfähigkeit (Fähigkeit zum rechtswirksamen Abschluss von Verträgen) geprüft werden. Deshalb sind hier viele Unterlagen nötig, um eine solche Bewertung vornehmen zu können. Darunter zählen:

- Jahresabschlüsse
- beglaubigte Registerauszüge
- Satzungen
- Bilanzen
- Kontounterlagen
- Satzungen
etc.

Da es im Bereich der Unternehmenskredite oft um größere Summen geht und die Insolvenz im betrieblichen Bereich eher passieren kann, als im privaten, werden diese üblicherweise mit Sicherheiten unterlegt. In welcher Art und Weise dies geschieht, hängt vom Kredit, dem Kreditnehmer und –geber, der Höhe etc. ab. Unter Anderem kann man zwischen den folgenden Sicherheiten wählen:

- Sicherungsübereignung
- Abtretung (Zession)
- Pfandrechte
etc.

 
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