Termingeld

Termingelder bzw. Termineinlagen sind kurzfristige Kundeneinlagen auf speziell dafür eingerichteten Termingeldkonten. Das Guthaben wird befristet für einen bestimmten (kurzfristigen) Zeitraum angelegt und steht in dieser Zeit der Bank (dem Kreditinstitut) zur Verfügung. Zu unterscheiden sind dabei das Festgeld und das Kündigungsgeld.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

A) Festgeld
Bei dieser Termingeldvariante vereinbart der Anleger mit der Bank eine feste Laufzeit, die mindestens einen Monat (30 Tage) betragen muss. Längere Laufzeiten sind ebenfalls möglich.

B) Kündigungsgeld
Der Anleger vereinbart mit der Bank hier eine Kündigungsfrist der Einlage, die mindestens einen Monat umfassen muss. Auch hier sind längere Zeiten möglich.

Die Verzinsung von Termingeld, die in der Regel besser ist als bei Sichteinlagen (Guthaben auf Girokonten), richtet sich nach der Höhe der Anlagesumme (oftmals werden Mindesteinlagen verlangt) sowie der Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt bei Festgeldern am Ende der Laufzeit und bei Kündigungsgeldern bei Fälligkeit nach Kündigung bzw. am Ende des Geschäftsjahres. Erteilt der Kunde vor Fälligkeit des Termingeldes keine Weisung, so verlängert die Bank die Einlage um automatisch und dieselbe Laufzeit bzw. Kündigungsfrist wie die Ursprungsanlage. Gezahlte Zinsen werden kumuliert (Zinseszinseffekt).

Grundsätzlich sind vorzeitige Verfügungen bei Termingeldern nicht möglich. In der Praxis aber trifft man auf bestimmte Ausnahmen, zu denen beispielsweise die folgenden gehören:

•    keine Zinszahlung bei vorzeitiger Verfügung
•    niedrige Zinsen für tatsächliche Laufzeit bei vorzeitiger Verfügung
•    Zahlung von Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung
•    Kreditbereitstellung bis zur Fälligkeit des Termingeldes

 
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