Spekulationsfrist

Als Spekulationsfrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem private Veräußerungsgewinne aus Spekulationsgeschäften versteuert werden müssen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne sind diese Erträge steuerfrei.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich unterscheidet man hier zwei Varianten:

1. Spekulationsfrist = 1 Jahr
-> findet man vor bei beweglichen Gegenständen, speziell Wertpapieren, Gold, Devisen, Kunstwerke oder Sammlungen

2. Spekulationsfrist = 10 Jahre
-> findet man vor bei privaten und nicht selbstgenutzten Immobilien (Grundstücke etc.)

Die erste Variante wird mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 weg fallen, d.h. ab diesem Zeitpunkt sind private Veräußerungsgewinne auch nach 1 Jahr steuerpflichtig.

 
  • WhatsApp