Rückzahlung

Unter Rückzahlung versteht man das Begleichen einer noch ausstehenden finanziellen Schuld. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist die Art und Weise der Rückzahlung eines Darlehens neben anderen Vereinbarungen in der schriftlichen Vertragserklärung festzuhalten. Der Rückzahlung, die einer Verbindlichkeit gleich kommt, geht also stets eine Forderung aus einem Vertragsverhältnis voraus.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Unwichtig für die Rückzahlung ist, ob das Vertragsverhältnis schriftlich zu bestimmten Bedingungen oder mündlich zwischen mindestens zwei Personen zustande kam.

Beispiele:

schriftlich: Darlehensvertrag
mündlich: Geldleihe unter Freunden

Ebenfalls unberücksichtigt bleiben eventuelle Kosten, die für den Kapitalnehmer zusätzlich anfallen könnten (z.B. Zinsen beim Kredit, Versicherungskosten etc.). Bei der Rückzahlung geht es leidglich um die Tilgung der Schuld.

Bezüglich der Art und Weise der Rückzahlung gibt es grundsätzlich die folgenden drei Varianten:

1. im Gesamtbetrag
Die Schuld wird im Gesamten bei Fälligkeit oder vorzeitig beglichen, sodass der Kapitalgeber die Summe komplett auf einen Schlag zurückerhält.

2. in gleich bleibenden Raten
Die Schuld wird in Raten zurückgezahlt, die von monatlich über halbjährlich bis jährlich in beliebig vereinbarten Abständen erhoben werden. Vorteil dabei ist, dass der Schuldner kalkulieren kann und nicht sofort mit einer großen Summe belastet wird.

3. unregelmäßig
Bei dieser Variante erfolgt die Rückzahlung in unregelmäßigen Abständen und Beträgen, sodass weder der Kapitalgeber noch -nehmer eine feste Kalkulationsbasis hat. Für den Schuldner stellt es den großen Vorteil dar, dass er mit der Rückzahlung völlig frei und flexibel agieren kann.

 
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