Risikoadjustierung

Unter Risikoadjustierung versteht man im Allgemeinen die Berücksichtigung individueller Faktoren bei der Berechnung einer zwar allgemein gültigen, aber individuell abgestimmten Größe. Zu finden ist ein solches Vorgehen vor Allem im Kredit- als auch Gesundheitswesen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit Risikoadjustierung im Kreditwesen meint man die Berücksichtigung der individuellen Rating-Ergebnisse (Bonitätsklasse) eines Kreditnehmers bei der Vereinbarung der zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen. Demnach wird seitens der Banken in der Regel ein entsprechender Risikoaufschlag erhoben, der das höhere Risiko eines Kreditnehmers mit einer geringeren Bonitätsklasse ausgleichen soll. Die Zinszahlungen werden also an die Kreditwürdigkeit des Schuldners angepasst (risikoadjustiert). Dadurch soll eine Benachteiligung gut gestellter Kreditnehmer vermieden und zugleich das Risikopotenzial der Schuldner bei der Bank kompensiert werden.

Die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH definiert Risikoadjustierung hingegen wie folgt:


„Risikoadjustierung von Qualitätsindikatoren bedeutet, dass der Einfluss von patientenindividuellen Risiken (Risikofaktoren) und von unterschiedlichen Verteilungen dieser Risiken zwischen den Leistungserbringern (Patientenmix) bei der Berechnung von Qualitätsindikatoren berücksichtigt wird.“

Das Ziel ist, die Qualitätsindikatoren vergleichbar zu machen und die Qualitätsunterschiede messen zu können. Mit Hilfe der Risikoadjustierung kompensiert man qualitative Differenzen im Patientenmix der verschiedenen Krankenhäuser.

 
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