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Refinanzierung

Mit dem Begriff „Refinanzierung“ (engl.: refinancing) meint man im Allgemeinen die (Wieder)Beschaffung von Geldmitteln zur Finanzierung von (bereits getätigten) Investitionen bzw. Kreditvergaben. Vor allem im Bereich der Darlehensvergrabe sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen etc. bei Kreditinstituten spielt die Refinanzierung eine bedeutende Rolle.

Zur Refinanzierung von Kreditvergraben können Banken neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkapitalanteil (Eigenmittelausstattung) auch die folgenden Quellen nutzen:

•    Kundeneinlagen wie Termingelder
•    Kredite von Dritten (z.B. von der Zentralbank)

Somit besteht die Refinanzierungssumme aus Eigen- und Fremdkapital, die am Geld- und Kapitalmarkt beschafft wird. Sie ist stets verbunden mit Aufwendungen in Form von Zins- oder auch Dividendenzahlungen. Mögliche Refinanzierungsvarianten sind:

1. im Bereich der Kundeneinlagen
•    Verkauf von Offenmarktpapieren
•    Emission von Anleihen
•    Anbieten von Sparkonten, Sparbriefen etc.
u.s.w.

2. im Bereich der Kreditaufnahme
•    Aufnahme von Lombardkrediten
•    Aufnahme von Geldmarktkrediten
u.s.w.

Refinanzierung ist ein wichtiges Instrument, um die Liquidität, d.h. Zahlungsfähigkeit, zu gewährleisten. Je nachdem, welche Laufzeiten die zur Refinanzierung herangezogenen Mittel haben, handelt es sich um eine kurz-, mittel- oder langfristige Refinanzierung. Das Institut versucht im Rahmen seiner Unternehmensorganisation eine Fristenkongruenz zu schaffen, d.h. Laufzeiten der Refinanzierungen mit Laufzeiten der Investitionen bzw. Kreditvergaben abgleichen.

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