Privatkredit

Der Privatkredit ist ein Darlehen an private Haushalte vorrangig zur Finanzierung von Gebrauchs- (z.B. PKW) oder Verbrauchsgütern (z.B. Reisen). Ursprünglich wird der Begriff für Kredite verwendet, bei denen der Darlehensgeber nicht gewerblich, also eine Privatperson ist. Heutzutage nutzt man den Begriff aber auch als Synonym für Verbraucherdarlehen (Ratenkredite).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Privatkredite werden oftmals innerhalb der Verwandtschaft vergeben. Diese Darlehen nennt man üblicherweise auch Verwandtenkredite. Generell kann aber jede beliebige Person als Kreditgeber gegenüber anderen auftreten.

Die rechtliche Basis für einen Privatkredit stellen die Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wobei zahlreiche Schutzregelungen für den Kreditnehmer aus diesen Richtlinien nicht gelten. Selbst die Stellung von Sicherheiten ist möglich, wobei die Herausforderung darin besteht, einen juristisch korrekten Sicherungsvertrag abzuschließen.

Das größte Problem bei Privatkrediten ist die mangelnde Beurteilung der Bonität und Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer. Private Kreditgeber haben zum Einen oftmals nicht Möglichkeiten und zum Anderen nicht die erforderliche Kenntnis, die Zahlungsfähigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit ihres zukünftigen Kreditnehmers zu analysieren. Teilweise werden daher auch höhere Zinsen verlangt. Zunehmend versuchen (Online-)Kreditbörsen, Kreditnehmer und -geber zusammenzubringen und die Bonitätsprüfung möglichst ausreichend durchzuführen.

 
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