Objektfinanzierung

Mit Objektfinanzierung ist grundsätzlich ein Darlehen zur Beschaffung von Sachen bzw. Gegenständen gemeint. Darunter zählen sowohl Mobilien als auch Immobilien.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sachen „(…) nur körperliche Gegenstände.“. Diese wiederum können in die bereits erwähnten beweglichen Sachen, d.h. Mobilien (vertretbar und nicht vertretbar), und die nicht beweglichen Sachen, d.h. die Immobilien, eingeteilt werden. Folglich ist beispielsweise die Immobilienfinanzierung eine mögliche Variante der Objektfinanzierungen.

Oft wird zur Begleichung der Forderung der Cash Flow des finanzierten Objektes verwendet. Zusätzlich gelten Sicherheiten in Form von Abtretungen oder Verpfändungen des jeweiligen Objektes bzw. der Rechte am Objekt. So kommt es bei Immobilienfinanzierungen in aller Regel zu Eintragungen von Grundpfandrechten zu Gunsten des Kreditgebers.

Mögliche Objekte, die finanziert werden, sind:
- Immobilien
- Kraftfahrzeuge
- Maschinen
- Flugzeuge
etc.

 
  • WhatsApp