Landesbanken

Die Landesbanken sind Kreditinstitute (überwiegend Anstalten des öffentlichen Rechts), genauer gesagt Universalbanken, die als Spitzeninstitute für die Besorgung der Bankgeschäfte eines oder mehrerer Bundesländer zuständig sind. Zusammen mit den jeweiligen Girozentralen werden sie auf regionaler Ebene als Gemeinschaftsinstitut geführt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich haben die Landesbanken die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

- Besorgung der bankmäßigen Geschäfte der Länder (Giroverkehr)
- Pflege des Kommunalkredites (Interbankenkredite)
- der Wirtschaft des Bundeslandes dienen bzw. Unterstützung der Wirtschaft
- Abwicklung des Auslandsgeschäftes
etc.

Hinzu kommt, dass die Landesbanken im Rahmen ihrer entsprechenden Satzung alle üblichen Bankgeschäfte betreiben können.

Die Landesbanken/Girozentralen gelten als zentrales Institut des Sparkassensektors des Landes und dienen somit auch als zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Zudem verwaltet sie die Liquiditätsguthaben der Sparkassen und gilt zugleich als Refinanzierungsstelle.

Träger dieser Einrichtungen sind üblicherweise die Bundesländer gemeinsam mit den jeweiligen regionalen Sparkassen- und Giroverbände. Da es sich aber fast ausschließlich um Anstalten des öffentlichen Rechts handelt, unterstehen sie grundsätzlich der staatlichen Aufsicht der jeweiligen Länder.

Beispiele:
- Bayerische Landesbank (BayernLB)
- HSH Nordbank AG (HSH = hamburgisch-schleswig-holsteinisch)
- Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
- Landesbank Berlin (LBB)
- Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale (Helaba)
- Norddeutsche Landesbank - Girozentrale (NORD/LB)
- WestLB AG
- Landesbank Saar (SaarLB)
etc.

Landesbanken seit der Finanzkrise

Die Landesbanken sind seit der Finanzkrise ab 2007 stark in Verruf geraten. Durch riskante Anlagen haben sich mehrere Großbanken an den Rande des Ruins gebracht. Besonders schlimm getroffen hat es unter anderem die Bayerische Landesbank und die HSH Nordbank. 

 
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