Kreditgenossenschaft

Die Kreditgenossenschaften (auch Genossenschaftsbanken genannt) stellen eine der 3 Säulen des Universalbankensektors dar und werden – wie es die Bezeichnung bereits zeigt – in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) geführt. Sie unterliegen in ihrer Geschäftstätigkeit sowohl dem Kreditwesengesetz (KWG) als auch dem Genossenschaftsgesetz (GenG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ihre Entstehung geht auf Mitte des 19. Jahrhunderts zurück und sie sind in gewerbliche und ländliche Kreditgenossenschaften einzuteilen:

Gewerbliche Kreditgenossenschaft
Urheber ist Hermann-Schulze-Delitzsch, der zu jener Zeit sogenannte „Vorschussvereine“ gründete, die die Vorläufer der Volksbanken darstellen.

Ländliche Kreditgenossenschaften
Hier gilt Friedrich-Wilhelm Raiffeisen als Grundleger. Basis waren sogenannte „Hilfsvereine“, die sich zu Raiffeisen-Kreditgenossenschaften entwickelten und somit Vorläufer der Raiffeisenbanken ist.

Heutzutage findet man die folgenden Bezeichnungen für Kreditgenossenschaften, die üblicherweise durch den Zusatz der Stadt spezifiziert werden:

- Volksbank (Voba)
- Raiffeisenbank (Raiba)
- Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank)
- Raiffeisenkasse (Raika)
- Sparda-Bank
- Genossenschaftsbank
- Spar- und Kreditbank
- Spar- und Darlehenskasse
- PSD-Banken (früher: Post-Spar-Darlehensvereine)

Sie sind für das allgemeine Bankgeschäft zuständig, d.h. ihre Geschäftstätigkeit umfasst alle üblichen Bankdienstleistungen. Die Raiffeisenbanken haben teilweise noch das Warengeschäft (warenwirtschaftlicher Betrieb) im Angebotsportfolio.

Die Kundeneinlagen bei Kreditgenossenschaften sind durch Garantiefonds und dem Garantieverbund abgesichert. Als Spitzeninstitute agieren die DZ-Bank AG (Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG) sowie die WGZ-Bank AG. Spitzenverband ist der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (bei den Sparda-Banken der Verband der Sparda-Banken e.V.), dem die regionalen Genossenschaftsverbände angehören. Diese sind dafür zuständig, die regionalen Kreditgenossenschaften zu beraten und Prüfungen nach KWG vorzunehmen.

 
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