Kreditgefährdung
Der Begriff „Kreditgefährdung“ meint ein Ereignis bzw. eine Handlung einer Person, durch das ein Darlehen eines Anderes gefährdet werden kann. Entsprechende rechtliche Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten.
Demnach meint Kreditgefährdung die Behauptung bzw. Verbreitung von Unwahrheiten, die zur Folge haben könnten, dass der Kredit eines Anderen gefährdet wird oder andere Nachteile hinsichtlich des Krediterwerbs oder die Fortführung entstehen.
Der Schuldige ist in solchen Fällen verpflichtet, den entstehenden Schaden des Anderen zu ersetzen. Dabei ist es egal, ob er sich dessen bewusst ist, dass die verbreiteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen, oder nicht. Sollte allerdings der Mitteilende oder der Empfänger der Informationen ein berechtigtes Interesse an den Unwahrheiten haben, so ist der Mittelende nicht zum Schadensersatz verpflichtet.