Kreditbetrug

Der Kreditbetrug ist ein strafrechtliches Vergehen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) und meint die Angabe falscher Informationen im Zusammenhang mit „(…) einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen (…)“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zum Kreditbetrug im Sinne des StGB gehörten demnach die folgenden Tatbestände:

•    Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen, zu denen …
… Bilanzen,
Gewinn- und Verlustrechnungen,
… Vermögensübersichten oder
… Gutachten gehören.

•    schriftliche Bereitstellung unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind

•    Verheimlichung von Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind

Im Falle eines Kreditbetruges wird man mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Diese Bestrafung wiederum kann vermieden werden, wenn man die Kreditauszahlung freiwillig verhindert (z.B. indem man die Wahrheit sagt) bzw. sich dazu bemüht.

Im Zusammenhang mit einem Kreditbetrug versteht man unter Unternehmen und Betrieben sowie unter Krediten die folgenden:

Unternehmen und Betriebe
= „(…) unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern“

Kredite
= „(…) Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen (…)“.

 
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