KAGG

KAGG ist die Abkürzung für das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, dass durch die Zusammenfassung mit dem Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) auf der Grundlage des Investmentmodernisierungsgesetzes zum heute gültigen Investmentgesetz (InvG) wurde. Folglich ist das KAGG seit dem 01. Januar 2004 nicht mehr gültig, da zu diesem Zeitpunkt das InvG in Kraft trat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das KAGG selbst trat bereits am 18. April 1957 in Kraft und stellte seither die Rechtsverhältnisse der Kapitalanlagegesellschaft auf eine gesetzliche Grundlage. Zu dem regelte es auch die Vorgehensweisen hinsichtlich der bei der Gesellschaft gebildeten Kapitalanlagevermögen der Kunden. Dabei diente es vorrangig dem Anlegerschutz und sollte die Geldanlage in Anteilen an Kapitalvermögen einer Kapitalanlagegesellschaft fördern.

Die Regelungen wurden in das Investmentgesetz übernommen und durch zusätzliche Richtlinien ergänzt. Dabei wurde vor Allem darauf geachtet, dass die Änderungsrichtlinien zur OGAW-Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt wurden. OGAW meint in diesem Zusammenhang „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ und definiert eine Richtlinie hinsichtlich Fonds und die Verwaltungsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften).

 
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