IRB-Ansatz

IRB-Ansatz, kurz IRBA, meint einen auf internen Ratings basierenden Ansatz bzw. Internal Ratings-Based Approach und ist ein Verfahren nach Basel II, mit dem die Risikogewichtung von Krediten in Hinblick auf die Mindestkapitalausstattung von Kreditinstituten (= Säule 1 von Basel II) ermittelt wird. Gültigkeit besitzt er seit dem 01. Januar 2007.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beim IRB-Ansatz haben die Institute und Institutsgruppen die Möglichkeit, ihre Kreditrisiken mit Hilfe eigener interner Ratingsysteme zu messen und darauf basierend ihre regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zu bestimmten und zu erfüllen. Allerdings ist für die Anwendung dieser Methode die Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig, die beantragt und geprüft werden muss.

Grundgedanke beim IRB-Ansatz ist die Bonitätseinschätzung des Kreditnehmers. Nachdem kreditnehmer- und kreditbezogene Kriterien geprüft und beurteilt wurden, bestimmt das Institut die Eigenmittelausstattung. Dabei differenziert es grundsätzlich schon einmal hinsichtlich der Kreditnehmer (Assetklassen):

- Staaten und Zentralbanken
- Banken und Wertpapierfirmen
- Forderungen an Unternehmen


Zudem kann seit 2008 zwischen den folgenden beiden Methoden gewählt werden:

1. Basis IRB-Ansatz (auch IRB-Basisansatz)
Grundsätzlich müssen hier für alle Assetklassen allgemein gültige Mindestanforderungen erfüllt werden. Wichtiges Kriterium hier ist die intern errechnete Ausfallwahrscheinlichkeit (PD; Probability of Default). Ansonsten gilt ein einheitliches Schema mit gesetzlich vorgegebenen Parametern.

2. fortgeschrittener IRB-Ansatz
Hier werden neben der Ausfallwahrscheinlichkeit noch weitere Kriterium berücksichtigt:
- Verlustquote
- Exposure of Default
- Laufzeit

Da im zweiten Ansatz geringere Eigenmittelunterlegungssätze gelten, wird dieser trotz größerem Aufwand häufiger gewählt. Wichtig ist nur, dass für alle Risikopositionen stets ein einheitlicher IRB-Ansatz angewandt wird.

 
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