Investmentfonds, EU-richtlinienkonforme

Unter EU-richtlinienkonformen Investmentfonds, auch richtlinienkonforme Sondervermögen genannt, versteht man das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das den Ansprüchen der sogenannten OGAW-Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) entspricht.

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Die gesetzliche Grundlage ist das Investmentgesetz (InvG), in dem diese Regelungen in nationales Recht umgesetzt wurden. Beispielsweise dürfen die Sondervermögen ausschließlich aus den folgenden Vermögensgegenständen zusammengesetzt sein:

-> Wertpapiere, die …
… an einer an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR zugelassen sind
… in Form von Aktien dem Sondervermögen bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen
… die in Ausübung von Bezugsrechten, die zum Sondervermögen gehören, erworben werden
etc.

-> Geldmarktinstrumente, die …
… an einer an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR zugelassen sind
etc.

-> Bankguthaben, das …
… eine Laufzeit von höchstens zwölf Monaten haben

-> Investmentanteile anderer inländischer Sondervermögen
-> spezielle Arten von Derivaten
-> Sonstige Anlageinstrumente in max. 10 % des Sondervermögens


Genauere Regelungen findet man im InvG.

 
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