Investmentanteil

Investmentanteile gehören zu den vertretbaren Kapitalwertpapieren und sind somit börsenfähig (handelbar an organisierten Märkten). Sie stellen das Miteigentum eines Anlegers am Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage für Investmentanteile ist das Investmentgesetz (InvG). Ein Anleger, der sich für diese Variante entscheidet, kann stets zwischen mehreren Investmentfonds wählen, in die sein Kapital angelegt werden soll. Folglich kann auch das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft aus mehreren solcher Fonds bestehen.

Verbrieft wird ein Investmentanteil üblicherweise in Anteilscheine, auch Investmentzertifikat genannt. Ist man Eigentümer eines solchen Anteilscheins, hat man …

… Miteigentum am Sondervermögen nach Bruchteilen
… Anspruch auf Beteiligung an den Erträgen des Investmentfonds
… Anspruch auf Rücknahme der Anteilscheine und somit der Anteile zu Lasten des Sondervermögens
… Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Fondsvermögens

Um den prozentualen Wert der eigenen Investmentanteile im Verhältnis zum gesamten Sondervermögen zu errechnen, stellt man folgende Gleichung auf:

Miteigentum in % = (Investmentanteile * 100) ÷ gesamte Anzahl ausgegebener Anteile

oder

Miteigentum in % = (Inventarwert Investmentanteile * 100) ÷ Wert Sondervermögen

Investmentanteile können sich außerdem in verschiedene Gruppen bzw. Klassen einteilen, innerhalb derer die jeweils gleichen Rechte gelten. Die Einteilung kann unter Anderem nach den folgenden Gesichtspunkten erfolgen:

- Ertragsverwendung,
- Ausgabeaufschlag,
- Rücknahmeabschlag,
- Währung des Anteilwertes,
- Verwaltungsvergütung,
- Mindestanlagesumme
- Kombination mehrerer Merkmale

Der Wert eines Investmentanteils (Inventarwert) ergibt sich durch die Teilung der Anzahl der ausgegebenen Anteile durch das Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft.

Dem Investmentgeschäft liegt die Idee zu Grunde, Anlegern schon mit kleineren Beträgen eine Vermögensanlage zu bieten, die nach dem Grundsatz der Risikomischung funktioniert und von Fachleuten verwaltet wird.

 
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