Finanzkonglomerat
Finanzkonglomerate sind grob gesagt Zusammenfassungen zu Unternehmensgruppen, d.h. es handelt sich um Konzerne, die gemeinschaftlich in verschiednen Bereich tätig sind (= Mischkonzerne). Bei den Finanzkonglomeraten beziehen sich die einzelnen Unternehmen hauptsächlich auf den Finanzmarkt.
Die rechtliche Grundlage bildet unter Anderem die Finanzkonglomerate-Richtlinie und das Kreditwesengesetz (KWG). Demnach handelt es sich bei den Finanzkonglomeraten um eine Unternehmensgruppe bestehend aus
1.
-> einem Mutternternehmen,
-> dessen Tochterunternehmen und
-> die Unternehmen, an denen die obigen zwei beteiligt sind
2.
-> Unternehmen einer horizontalen Unternehmensgruppe (gleiche Finanzbranchen)
3.
-> einer Spitze aus einem beaufsichtigten Finanzkonglomeratsunternehmen, das in irgendeiner Weise in der Finanzbranche integriert ist
4.
->grundsätzlich min. 1 Unternehmen aus der Versicherungsbranche und
-> min. 1 Unternehmen aus der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche
5.
-> Unternehmen mit vorwiegender (nicht zwingend ausschließlicher) Tätigkeit in der Finanzbranche (min. Anteil an der Bilanzsumme = 40 %)
Außerdem wird zur Einstufung als Finanzkonglomerat gefordert, dass die konsolidierte (gefestigte) und aggregierte (zusammengefasste) Tätigkeit der Unternehmen sowohl in der Versicherungsbranche als auch in der Bank- oder Wertpapierdienstleistungsbranche erheblich ist (branhcenübergreifende Tätigkeit).
Durch Finanzkonglomerate setzen die Unternehmen ihre Allfinanzpolitik um und breiten sich auf dem markt immer weiter aus. Vereint werden hierbei vor Allem die 3 Sektoren
- Bankgeschäft
- Versicherungswesen
- Bauspargeschäft
Beaufsichtigt werden diese durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Bundesanstalt stellt also in jedem Fall zunächst einmal fest, in wie weit branchenübergreifend tätige Unternehmensgruppen als Finanzkonglomerate anzusehen sind.