Fälligkeitstag

Der Fälligkeitstag ist jener Tag, an dem die Fälligkeit einer Forderung eintritt, d.h. der Zeitpunkt, an dem der Gläubiger seine Ansprüche geltent machen kann und der Schuldner die versprochene Leistung erbringen muss.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hierbei handelt es sich aber um einen äußerst umstrittenen Begriff der Finanzwelt. Dem Begriff „Fälligkeitstag“ begegnet der Verbraucher dabei auf jeder Rechnung, die er von einem Waren- oder Dienstleistungsanbieter erhält. Jedes Mal auf‘s Neue stellt sich für den Laien jedoch beim Erblicken des Fälligkeitstages die Frage, ob das Geld bis zu diesem Zeitpunkt an den Aussteller der Rechnung angewiesen oder aber auf dessen Konto angekommen sein muss.

Grundsätzlich gilt beim Fälligkeitstag, dass – vorausgesetzt es wurde keine vertragliche Regelung getroffen – es genügt, die Überweisung an dem Kalendertag auf den Weg zu bringen, der als Fälligkeitstag ausgewiesen ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftrag durch Deckung des Kontos auch am Fälligkeitstag mit dem zu zahlenden Betrag noch belastet werden kann. So zumindest sehen es die deutschen Richter.

Nach EU-Recht (Europäische Union) ist es jedoch so, dass der Fälligkeitstag der Kalendertag ist, an dem das Geld auf dem Konto des Empfängers angekommen sein soll.

Der Streit um den Fälligkeitstag ist manchmal handfest, denn immerhin gerät ein Schuldner nach Überschreitung des Fälligkeitstags in Verzug und hat mit hohen Folgekosten wie Zinsen und Gebühren zu rechnen.

 
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