Euroevidenz
Unter dem Begriff „Euroevidenz“ versteht man eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding , kurz MoU) zwischen europäischen nationalen Zentralbanken, einen Informationsaustausch zwischen deren Evidenzzentralen zu gewährleisten.
Diese Vereinbarung wurde am 20. Februar 2003 von Präsidenten der nationalen Zentralbanken der folgenden Länder unterzeichnet:
- Deutschland,
- Belgien,
- Frankreich,
- Italien,
- Österreich,
- Portugal und
- Spanien
Grundsätzlich handelt es sich hierbei darum, dass zwischen den nationalen Kreditregistern die Informationen ausgetauscht und an den Kreditgeber weitergeleitet werden sollen. Das Ziel ist, eventuelle Verschuldungsgrade eines Kreditnehmers auch an Kreditgeber mit Sitz im Ausland weitergeben zu können und sie dadurch bei der Kreditrisikoanalyse zu unterstützen. Außerdem soll den Aufsichtsbehörden relevante Daten zugesandt werden können, um dadurch die Stabilität des Finanzmarktes zu fördern.