Eurocheque

Der eurocheque wurde im Jahre 1960 eingeführt und galt bis zum 31. Dezember 2001. Er war ein garantierter Scheck, der von europäischen Kreditinstituten ausgegeben wurde und dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr diente.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Auf die Bezeichnung „eurocheque“ einigte man sich auf einer Konferenz in Paris im Jahre 1968, auf der auch das Logo bestimmt wurde. Dieses Zahlungsmittel diente der Erweiterung und Entwicklung des grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Grundsätzlich funktionierte der Scheck ausschließlich in Verbindung mit einer eurocheque-Karte. Man erhielt von dem jeweiligen Kreditinstitut den Scheck inklusive dieser Karte und konnte durch Vorlage beider Dinge in einem anderen Land Bargeld bei einem teilnehmenden Institut erhalten (in der Landeswährung) oder später (etwa am den 1970er Jahren) auch bei Händlern und Dienstleistern damit bargeldlos bezahlen. Durch einen entsprechenden Garantievertrag zwischen dem Scheckaussteller und der Bank wurde gewährleistet, dass der Aussteller auch ein berechtigter Kunde der Bank ist und sie für die eventuelle Zahlungsunfähigkeit einsteht. Zu diesem Zweck musste die Nummer der Garantiekarte auf dem Scheck vermerkt werden.

 
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