EU-Haushalt

Der EU-Haushalt fasst alle Eigenmittel der Europäischen Union zusammen, die der Finanzierung bestimmter Vorhaben dienen. Er ergibt sich vor allem aus den Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten sowie – zu einem geringen Teil – Einnahmen aus Zollabgaben und Steuern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Finanzhaushalt der EU setzt sich im Allgemeinen also aus drei Einnahmequellen zusammen:

1. Traditionelle Eigenmittel
= Zölle, die bei der Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden

2. An Umsatzsteuer gekoppelte Eigenmittel
= Prozentsatz auf die harmonisierten Mehrwertsteuer-Einnahmen eines jeden Mitgliedstaats

3. Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE)
= Prozentsatz auf das BNE eines jeden Mitgliedstaats

Neben diesen 3 Haupteinnahmequellen gibt es noch weitere kleinere, zu denen unter Anderem die folgenden zählen:

- Steuer auf Gehälter der EU-Bediensteten
- Beiträge von Nicht-EU-Staaten
etc.

In den letzten Jahren haben sich die Einnahmen des EU-Haushalts immer mehr von den traditionellen Eigenmitteln hin zu Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) verschoben.

Genutzt werden diese Mittel schließlich gemeinschaftlich von den Mitgliedstaaten für Projekte auf EU-Ebene. Unterschieden wird dabei zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben, also zwischen
-> Ausgaben im Zusammenhang internationaler Vereinbarungen und EU-Verträgen und
-> allen anderen Ausgaben.

Dabei sind vor allem die folgenden Bereiche betroffen, in denen der EU-Haushalt greift:
- Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
- Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft)
- Grundfreiheiten, Sicherheit und Recht (Kampf gegen Terrorismus, illegale Einwanderungen etc.)
- Unionsbürgschaft (Schutz des kulturellen Erbes, der öffentlichen Gesundheit etc.)
- Global Player (Zusammenarbeit auch außerhalb der EU)

Um die Ausgaben genau zu planen, muss jährlich ein Haushalsplan erstellt werden, der den EU-Haushalt genau aufteilt. An diesem Beschlussverfahren sind beteiligt:

- Europäische Kommission
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Kommission

Als Zeitraum für die Debatten und Festlegungen gilt üblicherweise der 01. September bis 31. Dezember eines jeden Jahres, wobei oft schon viel früher damit begonnen wird.

Verwaltet wird der EU-Haushalt schließlich von der Europäischen Kommission.

Der mehrjährige Finanzrahmen von 2007 bis 2013 betrug 994 Milliarden Euro, was einen Haushaltsrahmen von mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr entsprach. Der Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ist leicht auf nun mehr nur noch 960 Milliarden Euro gesunken, was aber weiterhin einem jährlichen Haushaltsbudget von mehr als 100 Milliarden Euro entspricht.

 
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