Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (kurz: USt) wird oft auch als Mehrwertsteuer (kurz: MwSt) bezeichnet und ist eine Form der Verkehrssteuer, d.h. sie wird auf der Grundlage eines Tauschaktes sowohl im Rechts- als auch im Wirtschaftsverkehr erhoben. Die Grundlage für die Ermittlung bildet dabei der Erlös aus dem Geschäft, d.h. die Steuer wird auf den Mehrwert erhoben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Seit dem 01. Januar 2007 beträgt der Steuersatz der Umsatzsteuer 19 % und der ermäßigte Steuersatz 7 %. Letzterer gilt unter anderem für

- Aufzucht und Halten von Vieh
- Umsätze in Schwimmbädern
- Personenbeförderung im Schienenverkehr
- Personenbeförderung auf Schiffen
etc.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist vorrangig das Umsatzsteuergesetz (UStG), wobei auch die Umsatzsteuerverordnung (UStVO)und andere Rechtsvorschriften als Grundlage dienen.

Die Umsatzsteuer gibt es in Deutschland schon seit dem Mittelalter. Im 15. Jahrhundert sprach man zunächst von so genannten „Akzisen“. 1916 wurde dann die Stempelsteuer eingeführt und 1918 folgte die so genannte Allphasen Bruttoumsatzsteuer, die bis ins Jahr 1967 Gültigkeit behielt. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wurde 1978 das System der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug eingeführt.

An das Finanzamt abgeführt wird die Umsatzsteuer ausschließlich von Unternehmen, und zwar in jeder Phase der Transaktion von der Güter- bzw. Leistungserstellung bis zum Verkauf an den Endverbraucher. Daher zählt sie zu den indirekten Steuern, da sie zwar durch den Preis auf die Waren und Dienstleistungen auf die Endverbraucher abgewälzt, aber durch die Unternehmen erst abgeführt werden. Die Konsumenten zahlen somit indirekt an den Staat.

International gesehen gibt es bezüglich dieser Steuer trotz der Europäischen Gemeinschaft noch große Unterschiede. Beispielsweise gilt in Ungarn einen Steuersatz von 27 Prozent, wohingegen im Deutschland nur 19 Prozent und in Luxemburg sogar nur 15 Prozent erhoben werden.

 
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