Emissionskonsortium

Ein Emissionskonsortium ist ein Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR (siehe Bürgerliches Gesetzbuch = BGB), zur Unterbringung einer Wertpapieremission. Die Platzierung der Wertpapiere erfolgt also über eine Fremdemission.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei diesem Konsortium wird die gesetzlich vorgesehene gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung vertraglich ausgeschlossen, so dass diese Aufgaben einem Mitglied (Kreditinstitut) übertragen werden. Diese Bank nennt sich dann Konsortialführer und ist im Regelfall die Hausbank des Emittenten. Sie vertritt die GbR nach außen und regelt die Emissionsabwicklung (technische Seite), wofür sie im Gegenzug eine entsprechende Vergütung („Führungsprovision“) erhält, die sich üblicherweise nach der Konsortialquote (übernommenes Volumen) richtet.

Grundsätzlich gibt es bei der Emission über ein Konsortium zwei wesentliche Verträge: Konsortialvertrag und Emissionsvertrag.

Konsortialvertrag
Dieser Vertag wird zwischen den beteiligten Kreditinstituten geschlossen und beinhaltet unter Anderem die folgenden Aspekte:

- Konsortialzweck
- Mitglieder
- Konsortialführer
- Konsortialquote

Emissionsvertrag
Eine solche Vereinbarung trifft der Emittent mit dem Emissionskonsortium, speziell dem Konsortialführer, und bespricht die folgenden Vertragsinhalte:

- Emissionsvolumen
- Emissionsausstattung
- Art und Beendigung der Übernahme
- Emissionsvergütung

Die Art der Übernahme kann dabei in 3 Formen statt finden:

1. Feste Übernahme (Kauf)
-> Konsortium kauft Wertpapiere im eigenen Namen und für eigene Rechnung
-> Emittent erhält Gegenwert der Emission
-> Konsortium übernimmt komplettes Absatzrisiko

2. Kommissionsweise Übernahme
-> Konsortium übernimmt Wertpapiere zum Verkauf im eigenen Namen und für fremde Rechnung
-> Emittent erhält den jeweiligen Erlös aus den verkauften Wertpapieren

3. Geschäftsbesorgung
-> Konsortium übernimmt Wertpapiere zum Verkauf im Namen des Emittenten und für dessen Rechnung
> Emittent erhält Erlös aus den verkauften Wertpapieren

 
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