Einlagenkreditinstitut
Einlagenkreditinstitute sind eine Sonderform von Kreditinstituten. Laut dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt es sich hierbei um Institute, „(…) die Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben.(…)“.
Die Bankgeschäfte eines solchen Kreditinstituts sind also auf das Einlagengeschäft (Annahme fremder Gelder als Einlage (Ausnahme: Verbriefung des Rückzahlungsanspruchs in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen) und das Kreditgeschäft (Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten) beschränkt.