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Bardevisen

Als Bardevisen werden umgangssprachlich Sorten bezeichnet. Es handelt sich um ausländische Währungen in Form von Noten und Münzen, also das ausländische Zahlungsmittel in physischer Form.

Um mit Bardevisen handeln zu dürfen, muss man eine Erlaubnis einholen, welche laut Kreditwesengesetz (KWG) bei einem gewerbsmäßigen Handel erteilt wird. Dieser Handel unterliegt schließlich der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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