Banknoten

Der Begriff „Banknoten“ (auch Geldscheine genannt) bezeichnet Papiergeld ohne Edelmetalldeckung, das neben Münzen zum Bargeld gehört. Eine Banknote lautet dabei auf einen bestimmten Betrag an Währungseinheiten (z. B. fünf Euro) und die Herausgabe erfolgt durch die jeweils im Land berechtigte Bank (nationale Zentralbank). Rechtliche Grundlage ist das jeweilige Währungsgesetz eines Landes.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Banknoten sind keine Wertpapiere sondern gesetzliche Zahlungsmittel. Da nach gültigem Währungsrecht keine Einlösungspflicht besteht, stellen sie lediglich einen Wert dar. Diesen erhalten sie allerdings erst, wenn sie nach der Produktion an ein Kreditinstitut weitergeben werden. Vorher sind Banknoten völlig wertlos. Bis zur Übergabe werden sie deshalb auch als „Nonvaleurs“ bezeichnet.

Rein physisch sind Banknoten rechteckige Papierstücke, die beidseitig bedruckt werden. Das Material reicht von Papier über Baumwolle bis hin zu Kunststoff.

Herausgeber versuchen, Banknoten möglichst fälschungssicher herzustellen, indem entsprechende Sicherheitsmerkmale eingebunden werden. Solche sind auch in den heutigen Euro-Banknoten zu finden. Sie erschweren die Geldscheinfälschung und unterstützen die Echtheitsprüfung der Banknoten. So zeichnet sich eine Euro-Banknote beispielsweise durch die folgenden Sicherheitsmerkmale aus:


  • Stichtiefdruck

  • Wasserzeichen

  • Sicherheitsfaden

  • Durchsichtsregister

  • Spezialfolie/Spezialfolienelement

  • Perlglanzstreifen/Farbwechsel

  • Mikroschrift

  • UV-Eigenschaft/fluoreszierende Fasern

  • nfrarot-Eigenschaft


Banknoten sind in ihrer Herstellung relativ kostengünstig. Aus diesem Grund werden sie in größeren Mengen produziert, was allerdings auch zu Teuerungen und demnach zum Kaufkraftverlust des Geldes führen kann.

 
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