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Aufsichtsrats-Aktien

Aufsichtsrats-Aktien werden Teilhaberpapiere genannt, die sich im Besitz der Aufsichtsratsmitglieder des jeweiligen Unternehmens befinden und nicht an externe Aktionäre ausgegeben wurden.

In der Satzung einer Aktiengesellschaft (AG) wird der Besitz solcher Aktien geregelt. Es kann sogar vorgeschrieben sein, dass die Mitglieder einen gewissen Anteil haben müssen. Auch der Ausschluss des Aktienbesitzes kann in der Satzung vermerkt sein.

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