Agio

Der Begriff „Agio“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet übersetzt „Bequemlichkeit“. Es bezeichnet ein Aufgeld oder einen Aufschlag auf den Nennwert ausgedrückt in Prozent.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Agios sind in mehreren Bereichen des Finanzwesens wieder zu finden.
Beispiele: Der Ausgabekurs eines Wertpapieres kann mit einem Aufschlag ausgestattet sein, d. h. er liegt über dem Nennwert des Titels. Bei einem Wertpapier mit einem Nennwert von 2.000 € und 3 % Agio müssen beispielsweise 2.060 € gezahlt werden, also 103 % vom Nennwert.

Werden Aktien mit einem Aufschlag begeben, dann sind die Emittenten (ausgebende Unternehmen) dazu verpflichtet, das Agio in die Kapitalrücklagen einzustellen. Auch bei Devisen wird ein Agio verlangt. Hier wird der Aufschlag auf den Paritätskurs (Kurs des Inneren Wertes) gezahlt. Der Paritätskurs ist ein von der Zentralbank vorgegebener Wechselkurs zweier Währungen. Bei der Gewährung eines Darlehns wird ein Ausgabeaufschlag erhoben. Sie erhalten das Darlehen also zu 100 % ausgezahlt, müssen aber 102 % wieder zurückzahlen. Zusammenfassend hat Agio also viele verschiedene Anwendungsbereiche. Im Folgenden sind nochmals ein paar aufgelistet:

1) frühere Zuzahlung beim Umtausch von Papiergeld in Kurantmünzen (Geschichte)
2) Differenz vom Nennwert zum Kurswert (Wertpapierhandel)
3) Differenz zwischen Terminkurs und Kassakurs (Devisenhandel)
4) (höherer) Optionspreis des Käufers zum Kauf einer Option (Optionshandel)
5) Gebühr beim Erwerb von Anteilen zur Deckung der Ausgabe- und Rücknahmekosten (Kapitalanlage)
6) Aufschlag bei der Ausgabe von Darlehen (Darlehensgeschäft)

 
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