Zins, realer

Der reale Zins (auch Realzins, Realzinssatz oder realer Zinssatz) ist der Nominalzins abzüglich einer Preisveränderungsrate (Inflationsrate). Er gibt also die Verzinsung eines Vermögenswertes unter Berücksichtigung des erwarteten Geldwertverlustes an (= preisbereinigte Verzinsung).

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Sachbezugskarte
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Grundsätzlich handelt es sich um einen Ex-ante-Realzins, wenn die aktuelle Preisänderungsrate zu Grunde gelegt wird. Da aber die Angaben über einen erwarteten Geldwertverlust nicht exakt getroffen werden können, d.h. die erwartete Inflationsrate kann nicht genau bestimmt werden, nimmt man in der Regel vergangene bereits eingetretene Preisveränderungsraten als Basis. Hier spricht man schließlich vom sogenannten Ex-post-Realzins. Die Ungenauigkeit bei der Berechnung des kurzfristigen realen Zins‘ ist aber eher gering, da sich die Inflationsrate innerhalb kurzer Zeiträume eher wenig verändert. Beim langfristigen Realzins hingegen kann diese Ungenauigkeit schon stärker ausfallen, da die Inflationsentwicklung über lange Zeit betrachtet nicht ohne Weiteres prognostiziert werden kann.

Die allgemeine Formel für die Berechnung des realen Zins‘ auf vollkommenen Märkten (vollkommene Markttransparenz, Transaktionskosten = 0) sieht also wie folgt aus:

Realzins = Nominalzins – Inflationsrate

Daraus lässt sich ableiten, dass beispielsweise bei einem Anstieg des Preisniveaus auch der Nominalzins ansteigt. Da dieser aber nicht im gleichen Maße wächst, wie das Preisniveau, ergibt sich bei einem geringeren Wachstum des Nominalzins‘ ein negativer Realzins, da die Inflationsrate über dem Nominalzins liegt.

Auf die Praxis lässt sich diese Proportionalität des Nominalzinssatzes zur Inflationsrate aber nicht hundertprozentig übertragen, aber immerhin ableiten. 

 
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