Wertpapieranleihe
Mit dem eher kaum gebräuchlichen Begriff „Wertpapieranleihe“ ist die Anleihe im eigentlichen Sinn gemeint, d.h. hierbei handelt es sich um ein verzinsliches Wertpapier, das entweder auf einen Inhaber (anonym) oder auf den Namen eines bestimmten Inhabers lautet. Der Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit einer Wertpapierleihe.
Weitere Synonyme für eine Wertpapieranleihe bzw. Anleihe sind:
- Schuldverschreibungen
- Rentenpapiere
- Bonds oder
- Obligationen
Wertpapieranleihen verbriefen einen schuldrechtlichen Anspruch aus einer Darlehensgewährung seitens des Anlegers (Gläubigers) an den Emittenten (Schuldner; Ausgeber der Wertpapiere). Der Käufer zahlt den Emissionspreis und der Emittent (Verkäufer) ist verpflichtet, die …
… vereinbarten Zinsen und
… nach Laufzeitende auch den Nennwert der Anleihe
an den Ableger zurückzuzahlen. Dabei können die folgenden Einrichtungen als Ausgeber auftreten:
- öffentliche Hand
- Geschäftsbanken
- Realkreditinstitute
- Spezialkreditinstitute
- Unternehmen
Sie beschaffen sich durch die Ausgabe von Wertpapieranleihe relativ schnell und kostengünstig Fremdkapital für weitere Investitionen u.s.w. Der Handel findet dabei an der Effektenbörse zum jeweiligen Kurs (Kauf- bzw. Verkaufskurs) statt. Hier entscheidet wiederum der Emittent, ob zu Papiere
-> unter pari (unter 100 % = unter dem Nennwert)
-> zu pari (zu 100 % = zum Nennwert)
-> über pari (über 100 % = über dem Nennwert)
ausgegeben und gehandelt werden.
Eine Differenzierung findet bei Wertpapieranleihen hinsichtlich deren Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung statt.
1. Verzinsung
1.1 Wertpapieranleihen mit Zinsschein (Kuponanleihen)
- Zinsen erst gegen Vorlage des Zinsscheins für zurückliegende Zinsperiode
- laufende Zinszahlung
- Erträge richten sich nach Zinssatz und Art der Verzinsung
-> Festzinsanleihen
-> Stufenzinsanleihen (z.B. jährlich steigender Zinssatz)
-> Floating Rate Notes (variabel, d.h. laufende Anpassung des Nominalzins‘ an den Referenzzins)
1.2 Wertpapieranleihen ohne Zinsschein (Nullkuponanleihen)
- Zinsertrag ergibt sich aus Differenz zwischen Emissionspreis und Rückzahlungsbetrag
-> Abzinsungspapiere (unter Nennwert verkauft und zum Nennwert zurückgezahlt)
-> Aufzinsungspapiere (zum Nennwert verkauft und zum Nennwert plus Zinsen zurückgezahlt)
2. Rückzahlung
2.1 planmäßig
- gesamtfällige Wertpapieranleihen(Rückzahlung in einer Summe am Laufzeitende)
- Annuitätenanleihen (Rückzahlung in mehreren gleich bleibenden Raten)
2.2 außerplanmäßig
- auf Grund von Kündigung (sofern in den Emissionsbedingungen vereinbart) seitens des Emittenten oder des Gläubigers
- durch freihändigen börsenmäßigen Rückkauf durch den Emittenten
3. Laufzeit
- kurzfristig (bis 4 Jahre)
- mittelfristig (4 bis 8 Jahre)
- langfristig
Doch auch während der Laufzeit können börsennotierte Wertpapieranleihen jederzeit wieder verkauft (gehandelt) werden.