Verlustempfinden, inkongruentes

Unter einem inkongruenten Verlustempfinden ist die in empirischen Darstellungen bereits belegte Tatsache zu verstehen, dass Anleger einen eventuellen Verlust ihrer Investition kurz vor Fälligkeit negativer und schmerzhafter wahrnehmen, als Verluste in früheren Stadien der Laufzeit.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach ist es üblich, dass Verluste, die beispielsweise nach der Hälfte der Anlagedauer anfallen, zwar als negativ erfasst, aber als nicht ganz so schlimm betrachtet werden, da die Anleger in solch einem Fall noch die Möglichkeit sehen, den Verlust bis zum Ende der Laufzeit ausgleichen zu können. Die Ertragsaussichten der Anleger sind also noch positiv eingestellt.

Fällt der objektiv gleiche Verlust allerdings später, d.h. kurz vor Fälligkeit der Anlage an, so wird dieser als schmerzhaft und nicht mehr ausgleichbar angesehen. Die Anleger verlieren die Hoffnung, entsprechende Erträge für einen Ausgleich zu erwirtschaften, da die Zeitspanne viel kürzer und damit der Handlungsspielraum eingeengter ist.

 
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