Verkaufsposition

Unter einer Verkaufsposition versteht man einen Marktteilnehmer, der die Seite des Verkäufers einnimmt und ein Recht, eine Ware oder Dienstleistung üblicherweise gegen Entgelt veräußert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Sobald der vereinbarte Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt wurde, geht das Eigentum rechtlich an den Erwerber über, der gleichzeitig neuer Inhaber wird. Damit der Käufer bereits vor dem kompletten Vertragsabschluss in Geschmack der Nutzung kommen kann, übergibt der Verkäufer oftmals auch vor der vollständigen Kaufpreiszahlung das Recht, die Ware oder Dienstleistung an den Erwerber. Damit geht der Besitz von Verkäufer auf den Käufer über.

Durch den sogenannten Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer allerdings das Recht vor, bei eventuell ausbleibender bzw. unvollständiger Zahlung durch den Käufer den Vertragsgegenstand oder eine vergleichbare Sache zurück zu fordern. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgergliche Gesetzbuch (BGB).

Im Finanzwesen spricht von der Verkaufsposition, wenn es um die Anbieter von Finanzinstrumenten am Geld- und Kapitalmarkt geht. Im Optionsgeschäft wird diese Position speziell mit Short-Position bezeichnet. Diese Bezeichnung rührt daher, dass der Verkäufer einer Option am kürzeren Hebel sitzt und auf die Entscheidung des Optionskäufers warten muss, ob dieser sein Recht nun ausübt, oder eben nicht. Er kann nur abwarten.

 
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