Vergleichbarkeit

Die Vergleichbarkeit ist ein Maß der Übereinstimmung zwischen Messergebnissen oder Sachverhalten verschiedener Teilbereiche, d.h. darunter versteht man die Fähigkeit von zu Grunde liegenden Ergebnissen jeglicher Art, gegeneinander abgewägt zu werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So müssen beispielsweise die Jahresabschlüsse von Unternehmen nach aufsichtsrechtlichen Kriterien und Rechnungslegungsstandards, den sogenannten International Financial Reporting Standards (IFRS), aufgestellt werden, um auch hier ein Maß der Vergleichbarkeit zu gewährleisten, d.h. die Daten müssen beispielsweise mit Informationen anderer Unternehmen der gleichen Branche verglichen werden können.

Vorgänge müssen also gegenübergestellt werden können und eine Analyse und einen Vergleich ermöglichen.

 
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