Verbindung, enge

Im Sinne der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute bedeutet eine enge Verbindung allgemein eine Situation zwischen mindesten zwei natürlichen oder juristischen Personen, die durch bestimmte Faktoren miteinander verbunden sind. Diese Regelung ist im Kreditwesengesetz (KWG) wiederzufinden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So spricht man in Bezug auf diese Regelung von einer engen Verbindung zwischen diesen Parteien, wenn sie verbunden sind durch …

Beteiligungen, d.h. sie halten unmittelbar oder mittelbar mindestens 20 Prozent des Kapitals oder Stimmrechte des Unternehmens. Diese Beteiligung kann laut KWG auch durch ein oder mehrere Tochterunternehmen oder Treuhänder gehalten werden.

Kontrolle, d.h. ein Mutter- und Tochterunternehmen ist mittels eines gleichartigen Verhältnisses oder in Form eines Schwesterunternehmens miteinander verbunden. Die Tochterunternehmen der Tochterunternehmen werden dabei ebenfalls als gleichartig betrachtet.

Zudem definiert die Richtlinie eine enge Verbindung zwischen zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen auch bei einer Situation, in der die Personen „(…) mit ein und derselben Person durch ein Kontrollverhältnis dauerhaft verbunden sind.“

 
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